Buch
Kunststoff (336 Seiten)
28. 28. Auflage 2012
Sprache: Deutsch
Erscheint in neuer Auflage
08.06.2012
Fr. 35.40
Erfüllen Sie Ihre Aushangpflicht! Mit dem Aushang der aktualisierten Neuauflage unserer Broschüre Aushangpflichtige Gesetze, z.B. am schwarzen Brett, erfüllt Ihr Betrieb die gesetzliche Aushangpflicht. Einfacher und bequemer geht es nicht! Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden. Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.TIPP:Sichern Sie sich jetzt Ihre Exemplare der aktualisierten Neuauflage Aushangpflichtige Gesetze.Der Aushang der aktuellen Broschüre in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.EINFACHER UND BEQUEMER GEHT ES NICHT!IHRE VORTEILE:- Sie erfüllen kinderleicht die gesetzliche Aushangpflicht.- Sie verhindern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.- Auf Wunsch sind Sie in Zukunft immer auf der rechtssicheren Seite.- Sie profitieren von bis zu 20% Mengen-Rabatt!DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN:- Alle Mitarbeiter sollten die Aushanggesetze mühelos sehen können- Alle Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellen Stand sein- Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteilein separater Aushang erfolgenJetzt 5 EXEMPLAREbestellen und 10% SPAREN:In den Warenkorb (http://shop.haufe.de/orderproduct?ma=A04290_05&quantity=1)Jetzt 10 EXEMPLAREbestellen und 20% SPAREN:In den Warenkorb (http://shop.haufe.de/orderproduct?ma=A04290_10&quantity=1)INHALTE- VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge- Neufassung der GefahrstoffVO- Baustellenverordnung- Bildschirmarbeitsverordnung- Nichtraucherschutz- Teilzeit- und Befristungsgesetz- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)- Arbeitszeitgesetz- Mutterschutzgesetz- Jugendarbeitsschutzgesetz- Arbeitsschutzgesetz- Arbeitsstättenverordnung- Ladenschlussgesetz- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz- weitere GesetzeUND DAS BESTE:Durch den praktischen Aktualisierungsdienst sind Sie auf Wunsch auch in Zukunft immer auf der rechtssicheren Seite - selbstverständlich ohne Abnahmeverpflichtung.Kommen Sie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach und geben Sie Schadensersatzansprüchen keine Chance!
Pressestimmen:
"Zu den sogenannten Aushanggesetzen gehören vom Gesetzgeber speziell ausgewählte Arbeitsschutzgesetze- und verordnungen. Jeder Arbeitgeber, der bestimmte betriebliche oder arbeitnehmerbezogene Voraussetzungen erfüllt, muss diese Gesetze für die Arbeitnehmer leicht zugänglich machen. Bei wesentlichen Gesetzesänderungen ist der Aushang auf den neuesten Stand zu bringen.In der Neuauflage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.2006 abgedruckt, für das der Gesetzgeber eine Bekanntmachungspflicht festgelegt hat. Die Neuauflage berücksichtigt insgesamt 21 Gesetzestexte. Aufgenommen ist das neue Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), das zwar nicht aushangpflichtig ist, jedoch eine sinnvolle Ergänzung zum Mutterschutzgesetz darstellt. Die Broschüre ist mit einer Lochung für den Aushang vorbereitet."
| ISBN-10: | 3-648-01832-9 |
|---|---|
| EAN: | 9783648018323 |
| Erscheint: | 08.06.2012 |
| Verlag: | Haufe-Lexware |
| Einband: | Kunststoff |
| Sprache(n): | Deutsch |
| Auflage: | 28. 28. Auflage 2012 |
| Seitenzahl: | 336 |
| Länge/Breite: | 211mm/149mm |
| Gewicht: | 380 g |
1. AUSHANGPFLICHTIGE GESETZEUm den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechtesowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedenergesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungenan geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.DIE WICHTIGSTEN AUSHANGVERPFLICHTUNGEN ERGEBEN SICH DABEI AUS FOLGENDENBESTIMMUNGEN:ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZNach
12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationenüber die Behandlung von Beschwerden nach
13 AGG an den dafür zuständigen Stellen imBetrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach
13AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerdenüber Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden.[...]