Buch
gebunden (2649 Seiten)
8. Auflage.
Sprache: Deutsch
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Das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht ist für die gesamte familienrechtlich Praxis das unentbehrliche Standardwerk. Es informiert in formeller und materieller Hinsicht umfassend über die familienrechtlichen Probleme, bietet praxisnahe Lösungen mit vielen Rechenbeispielen und enthält mit der Formularsammlung Vorschläge zum Abfassen von Schriftsätzen in den wichtigsten Bereichen. Alle im Familienrecht maßgeblichen Wissensgebiete werden eingehend behandelt.
Die 8. Auflage berücksichtigt insbesondere die neusten Entwicklungen der Rechtsprechung sowie die ersten praktischen Erfahrungen nach den großen familienrechtlichen Reformen im:
- Unterhaltsrecht
- Verfahrensrecht (FamFG)
- Versorgungsausgleich
- Güterrecht
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Ebenfalls berücksichtigt:
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sätzen
- Düsseldorfer Tabelle 2011
- Unterhaltsleitlinien 2011
- geändertes Kindergeld
- Reform des Erb- und Verjährungsrechts
- Jahressteuer 2010 inkl. Ausblick 2011
Der Anwender erhält außerdem einen kostenlosen Zugang zum Online-Portal www.fa-famr.de des Handbuches, in welchem ihm die Musterformulare zur weiteren Bearbeitung, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, sämtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte, die neue Düsseldorfer und vieles mehr stets aktuell zu Verfügung stehen.
| Verkaufsrang: | 18.383 |
|---|---|
| ISBN-10: | 3-472-07840-5 |
| EAN: | 9783472078401 |
| Erschienen: | Dezember 2010 |
| Verlag: | Luchterhand |
| Einband: | gebunden |
| Sprache(n): | Deutsch |
| Auflage: | 8. Auflage. |
| Seitenzahl: | 2649 |
| Gewicht: | 2566 g |
Michael Klein ist als Vorstand der NetWorks Marketing AG in Mannheim für das Marketing in der IT-Branche zuständig.
Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg war Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg und ist jetzt Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht.
Dr. iur. Peter Gerhardt ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht und Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG München I.
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