Mietrecht für Mieter

von Dirk Clausen

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Mietrecht für Mieter

Mietrecht für Mieter

von Dirk Clausen

EAN: 9783648011645

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Dieser eBook behandelt die wichtigsten Fragen des Wohnungsmietrechts - vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung. Handliche Checklisten und zahlreiche Beispiele helfen Ihnen dabei, Ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter? Der eBook gibt Ihnen Antwort auf die wichtigsten Fragen des Wohnungsmietrechts und zeigt Ihnen, wie und mit wessen Hilfe Sie zu Ihrem Recht kommen.
INHALTE
- Welche Klauseln sind in einem Mietvertrag unwirksam?
- Was darf Ihr Vermieter verlangen?
- Wie überprüfen Sie Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen?
- Wie sollten Sie sich bei Mängeln und Modernisierung verhalten?
- Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
- Mit den aktuellen Regelungen zu Schönheitsreparaturen
Dirk Clausen, seit 1979 Rechtsanwalt in Nürnberg, war langjährig in der Mieterberatung tätig. Er referiert bundesweit bei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mietrecht. In seiner anwaltlichen Praxis ist er ständig mit allen mietrechtlichen Fragen befasst.

Produktdetails

ISBN-10: 3-648-01164-2
EAN: 9783648011645
Erschienen: 03.06.2009
Verlag: Haufe Verlag
Einband: EPUB
Sprache(n): Deutsch
Auflage: 4
Seitenzahl: 128
Erschienen bei: Haufe Verlag
Spieldauer: 110 KB
Kapitel: 0
Medium: EPUB
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Dirk Clausen

Dirk Clausen, seit 1979 Rechtsanwalt in Nürnberg, war langjährig in der Mieterberatung tätig. Er referiert bundesweit bei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mietrecht. In seiner anwaltlichen Praxis ist er ständig mit allen mietrechtlichen Fragen befasst.

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Einen Mietvertrag stellt man sich meist als Schriftstück vor. Tatsächlich wird er aufgrund seiner Bedeutung meist schriftlich abgeschlossen, doch auch ein mündlicher Vertrag ist gültig.
BEISPIEL: MÜNDLICHER VERTRAG
Sie wohnen seit zwei Jahren zur Miete und zahlen pünktlich. Einen schriftlichen Mietvertrag haben Sie nicht. Ihr Vermieter
verlangt von Ihnen, die Wohnung zum Monatsende zu räumen, und verweist darauf, dass Sie ja gar keinen Vertrag haben. Zu
Unrecht! Auch mit einem mündlichen Mietvertrag haben Sie den gesetzlichen Mieterschutz.
Der Vertrag ist wirksam geschlossen, wenn Sie sich über die wesentlichen Punkte geeinigt haben - in der Regel der Beginn des Mietvertrags und die Höhe der Miete. Ein mündlicher Vertrag lässt sich natürlich im Streitfall schwerer nachweisen. Beweis für den Vertragsschluss kann aber sein, dass Sie die Schlüssel erhalten haben oder gar mit Wissen des Vermieters in die Wohnung eingezogen sind.
Wenn Sie mit dem Vermieter einig sind, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll, kommt dieser erst zustande, wenn beide Seiten unterschrieben haben.
BEISPIEL: VERTRAGSSCHLUSS BEI DER HAUSVERWALTUNG
Wenn Sie den Mietvertrag bei der Hausverwaltung unterschreiben und diese verspricht, Ihnen ein Exemplar mit der Unterschrift des Vermieters zuzusenden, wird der Vertrag erst gültig, wenn Sie das unterschriebene Exemplar erhalten.
Sobald Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben, sind Sie daran gebunden. Die Meinung, man könne von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, ist ein verbreiteter Aberglaube. Wenn Sie nach Vertragsschluss etwa eine günstigere Wohnung finden und die erste nicht mehr wollen, können Sie nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen und müssen für diese Zeit die Miete zahlen, auch wenn Sie gar nicht einziehen. Anders wäre es nur, wenn der Vermieter die Wohnung vor Ablauf der drei Monate noch an jemand anders vermietet.

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